
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise zu Arbeitsabläufen in unserer Praxis
Terminvergabe
Unsere regulären Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr außer Mittwoch Nachmittag.
Für alle planbaren Arztkontakte vergeben wir Termine um die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten,
nach Absprache auch außerhalb der o.g. Sprechzeiten.
Selbstverständlich behandeln wir Sie auch ohne vorherige Terminabsprache. In diesem Fall müssen sie jedoch möglicherweise mit Wartezeit rechnen.
zurück
Erreichbarkeit
Die Praxis ist ganzjährig durchgehend geöffnet. Die Praxisinhaber vertreten sich bei Abwesenheit gegenseitig.
zurück
Arztwahl
Jedem Patienten stehen beide Praxisinhaber nach freier Wahl zur Verfügung – auch wechselweise. Eine feste Terminabsprache gewährleistet, dass Sie den Arzt Ihrer Wahl sicher antreffen werden, da nicht immer beide Praxisinhaber gleichzeitig anwesend sind (Urlaub, Hausbesuche).
Im Notfall werden Sie selbstverständlich vom jeweils anwesenden Arzt behandelt.
Eine Konkurrenz unter den Ärzten der Praxis besteht nicht. (siehe auch "Gemeinschaftspraxis")
zurück
Rezeptanforderungen
Rezepte für Dauermedikamente können Sie telefonisch bei unseren Helferinnen vorbestellen und innerhalb der Praxisöffnungszeiten (Mo - Fr vormittags 8:00 bis 13:00 und nachmittags 14:30 bis 18:00, außer Mittwoch Nachmittag) abholen bzw. durch eine Apotheke Ihrer Wahl ausliefern lassen.
Die Behandlung mit Medikamenten macht aber auch Kontrollen von Wirksamkeit und Nebenwirkungen erforderlich. Unsere Helferinnen werden Sie auf solche Kontrollen hinweisen und einen Termin beim Arzt Ihrer Wahl anbieten.
Erstverordnungen und Verordnungen bei akuten Erkrankungen können nur nach persönlichem Kontakt mit dem Arzt ausgestellt werden.
Bitte haben Sie daher Verständnis für eventuelle Rückfragen unsererseits.
zurück
Überweisungen
Überweisungen dienen der Herstellung des Kontaktes zwischen Hausarzt und Facharzt.
Sollte eine Behandlung beim Facharzt oder eine Zusatzuntersuchung erforderlich sein, werden wir diese gerne für Sie organisieren, Sie diesbezüglich beraten und überweisen.
Oft kann eine Überweisung nach vorheriger Rücksprache mit uns gezielter erfolgen. Der weiterbehandelnde Kollege kann mit Zusatzinformation
(Laborbefunde, Arztberichte)
versorgt werden und so unnötige und teils auch belastende Mehrfachuntersuchungen vermeiden.
zurück
Hausbesuche
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind in die Praxis zu kommen, behandeln wir selbstverständlich auch zu Hause. Regelmäßige Hausbesuche führen wir bei hochbetagten sowie schwerkranken Patienten nach Absprache durch.
Bedenken sie bei einer Hausbesuchsanforderung bitte, dass bei Ihnen zu Hause nur eingeschränkte Untersuchungsbedingungen bestehen und daß Medikamente ohnehin nur in der Apotheke erhältlich sind.
zurück
Notdienstorganisation
Klicken Sie auf das Notfallkästchen rechts
zurück
Recall (Wiedereinbestellung)
Für wiederkehrende Untersuchungs- oder Behandlungstermine z.B Laboruntersuchungen oder Impftermine bieten wir Ihnen unseren Recall-Service an. Wir erinnern Sie dann telefonisch oder schriftlich an einen vorher vereinbarten Termin.
zurück
Versicherungskarte und Praxisgebühr
Um mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu können benötigen wir unbedingt Ihre Versicherungskarte jeweils einmal pro Quartal.
Seit 1.1.2004 erheben die gesetzlichen Krankenkassen eine Praxisgebühr von 10,-€ , die von dem behandelnden Arzt einzuziehen ist. Dies bedeutet für uns einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Bitte erleichtern Sie unseren Helferinnen diese ungeliebte Aufgabe. Ausführliche Information hierzu erhalten Sie unter
wikipedia.org und praxisgebuehr.insurancemax.de
Falls uns die Karte nicht vorliegt, müssen wir eine Privatrechnung an Sie erstellen und bei Fehlen der Praxisgebühr ein Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Sollten Sie über eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht verfügen, legen Sie uns bitte die Befreiungskarte vor.
zurück